Die Beratungsstellen von AWO, donum vitae, Diakonie-EVA und pro familia bieten Ihnen umfassende und kostenfreie Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit einer ungeplanten Schwangerschaft an und arbeiten auf der Grundlage des § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 SchKG.
Wir sind für Sie da, wenn Sie ungeplant schwanger sind und
- einen Schwangerschaftsabbruch erwägen
- Sie und Ihr Partner oder Ihre Familie unterschiedlicher Meinung sind
- Ihre berufliche Situation gefährdet und Ihre finanzielle Situation unklar ist
- Sie Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch benötigen
Wir sind auch für Sie da, wenn Sie Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch wünschen.
Die Beratung ist ergebnisoffen und soll Ihnen helfen, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Wir beraten unabhängig von Ihrer Nationalität und Religionszugehörigkeit. Außerdem kann die Beratung auf Wunsch auch anonym erfolgen. Die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen AWO, donum vitae, Diakonie-EVA und pro familia sind berechtigt, die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratungsbescheinigung nach § 7 SchKG auszustellen.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Beratungsstellen.